AGB

1. Allgemeines

Die PURE AND WHITE RESOURCES AG betreibt die Website www.luxus-feriendomizile.de als elektronische Online-Plattform, worauf Angebote zur temporären Nutzung oder zum Kauf von Ferienhäusern und -wohnungen Dritter (nachfolgend aufgeführt als: „Vermieter oder Eigentümer“) publiziert werden. Die PURE AND WHITE RESOURCES AG nimmt über die Online-Plattform Nutzungs- oder Kaufanfragen betreffend die darauf angebotenen Objekte von Interessenten (nachfolgend aufgeführt als: “Kunde“) entgegen und bearbeitet diese Anfragen gemäss den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend aufgeführt als: „AGB“), wobei ein Vertrag – sei es betreffend temporäre Nutzung oder Kauf – einzig zwischen dem Kunden und dem Vermieter/Verkäufer zustande kommt. Individuell vereinbarte Verträge zwischen der PURE AND WHITE RESOURCES AG und dem Kunden oder zwischen der PURE AND WHITE RESOURCES AG und dem Vermieter/Verkäufer bleiben vorbehalten.

2. Geltungsbereich

2.1 Diese AGB sind auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der PURE AND WHITE RESOURCES AG sowie auf Nutzungsverträge zwischen dem Kunden und dem Vermieter der jeweiligen Objekte im Zusammenhang mit den Nutzungsangeboten auf der Website www.luxus-feriendomizile.de anwendbar. Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen dem Kunden und dem Vermieter/Eigentümer, der im Zusammenhang mit den Angeboten der Website www.luxus-feriendomizile.de abgeschlossen wird.

2.2 Diese AGB gelten, mit Ausnahme der hierin aufgeführten Artikel 2.1, 2.4, 2.5, 2.6, 2.7, 3.1, 5, 6, 11 und 12 nicht für auf der Website www.luxus-feriendomizile.de aufgeführte Kaufangebote. Teilt ein Kunde der PURE AND WHITE RESOURCES AG sein Kaufinteresse an einem auf der Website www.luxus-feriendomizile.de aufgeführten Kaufangebot mit, erschöpft sich die Leistung der PURE AND WHITE RESOURCES AG darin, den Kontakt zwischen dem Kunden und dem Eigentümer des Objekts herzustellen, vorbehältlich allfälliger anderslautenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und PURE AND WHITE RESOURCES AG und/oder zwischen dem Eigentümer des Objekts und der PURE AND WHITE RESOURCES AG.

2.3 Die Nutzungsverträge zwischen dem Kunden und dem Vermieter unterstehen, vorbehaltlich der hierin vereinbarten Abweichungen, den Regelungen des Schweizer Mietrechts gemäss Art. 253 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), sofern nicht gesetzlich zwingend Normen der Rechtsordnung des Staates anzuwenden sind, in dem das Nutzungsobjekt liegt. Im Falle der zwingenden Anwendbarkeit von nicht Schweizerischen Mietrechtsnormen ist deren Anwendbarkeit im Rahmen des gesetzlich zulässigen ausdrücklich auf den oder die entsprechenden Vertragsteil(e) beschränkt. In solchen Fällen gelangt Art. 2.7 dieser AGB ebenfalls zur Anwendung.

2.4 Es wird unwiderlegbar angenommen, dass der Kunde von den vorliegenden AGB im Zeitpunkt der Absendung seiner Anfrage an die PURE AND WHITE RESOURCES AG, spätestens jedoch im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, vollumfänglich Kenntnis genommen und sie vorbehaltlos und in vollem Umfang akzeptiert hat.

2.5 Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Vertragsbedingungen des Kunden, die vom Kunden in irgendeiner Weise für anwendbar erklärt wurden, sind für die Rechtsbeziehungen zwischen der PURE AND WHITE RESOURCES AG und dem Kunden sowie zwischen dem Kunden und dem Vermieter/Eigentümer nicht gültig, sofern die PURE AND WHITE RESOURCES AG oder der Vermieter/Eigentümer diese Bedingungen nicht ausnahmsweise ausdrücklich schriftlich akzeptiert hat. Soweit der mit dem Kunden individuell vereinbarte Vertrag Bestimmungen enthält, die von den vorliegenden AGB abweichen, gehen die individuell vereinbarten Vertragsregeln diesen AGB vor.

2.6 Sofern im Vertrag zwischen dem Kunden und dem Vermieter /Eigentümer oder in diesen AGB nicht explizit etwas anderes bestimmt wird, bedürfen sämtliche Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen des Kunden, des Vermieters/Eigentümers oder der PURE AND WHITE RESOURCES AG betreffend ihre Rechtsbeziehungen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

2.7 Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB oder eines zwischen dem Kunden und dem Vermieter/Eigentümer abgeschlossenen Vertrages als ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB und des zwischen dem Kunden und dem Vermieter/Eigentümer abgeschlossenen Vertrages im Übrigen nicht. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGB und des zwischen dem Kunden und dem Vermieter/Eigentümer abgeschlossenen Vertrages in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für die Ergänzung etwaiger Vertragslücken dieser AGB und des zwischen dem Kunden und dem Vermieter/Eigentümer abgeschlossenen Vertrages. Sollte auf den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Vermieter/Eigentümer ganz oder teilweise spanisches Rechts zur Anwendung gelangen, wird hiermit zur Kenntnis genommen, dass der Vertrag sowie diese AGB ausschliesslich als Nutzungsvertrag gemäss spanischem Recht gelten.

3. Antrag, Annahme und Vertragsabschluss

3.1 Die auf der Website www.luxus-feriendomizile.de aufgeführten Nutzungs- und Kaufangebote stellen keinen direkten Antrag zum Vertragsabschluss dar.

3.2 Die Absendung einer Nutzungsanfrage unter der Rubrik „Anfrage“ beim gewünschten Objekt auf der Website www.luxus-feriendomizile.de sowie auch die anderweitige schriftliche oder telepfonische Übermittlung einer Nutzungsanfrage an die PURE AND WHITE RESOURCES AG stellt für den Kunden einen bindenden Antrag zum Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Vermieter des gewünschten Objekts für die gewünschte Dauer dar (nachfolgend aufgeführt als: „Offerte“), sofern die Nutzungsanfrage nicht explizit als reines Auskunfts- und/oder Informationsbegehren bezeichnet wird. Die PURE AND WHITE RESOURCES AG übermittelt die Offerte dem Vermieter, der innerhalb einer Woche ab Empfang der Offerte durch die PURE AND WHITE RESOURCES AG die Annahme der Offerte erklären kann. Bis zum Ablauf dieser Woche bleibt der Kunde an seine Offerte gebunden.

3.3 Der Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Vermieter gilt als abgeschlossen, sobald die Annahmeerklärung des Vermieters gemäss Art. 10 Abs. 1 OR zur Absendung an die PURE AND WHITE RESOURCES AG abgegeben wurde. Die PURE AND WHITE RESOURCES AG bestätigt dem Kunden den Abschluss des Nutzungsvertrages mittels Zusendung der schriftlichen Buchungsbestätigung. In zeitlich dringlichen Fällen, d.h. bei Offertenstellung kürzer als eine Woche vor dem beabsichtigten Nutzungsbeginn, kann die Annahmeerklärung des Vermieters auch mündlich erfolgen und der Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Vermieter gilt im Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung als abgeschlossen.

3.4 Weicht die Buchungsbestätigung insbesondere infolge von Rechnungs- und/oder Schreibfehlern oder sonstigen Irrtümern wesentlich von der Offerte des Kunden oder vom entsprechenden Angebot auf der Website www.luxus-feriendomizile.de ab, ist der Vermieter sowie die PURE AND WHITE RESOURCES AG berechtigt, innert 5 Tagen ab Absendung der Buchungsbestätigung mit schriftlicher Mitteilung an den Kunden ohne Weiteres und ohne Kostenfolge den Nutzungsvertrag aufzulösen. Wird der Nutzungsvertrag weder von der PURE AND WHITE RESOURCES AG noch vom Vermieter innert der der erwähnten Frist aufgelöst, anerkennt der Kunde spätestens mit der Leistung der Anzahlung den Nutzungsvertrag mit dem Inhalt, wie er in der Buchungsbestätigung aufgeführt wird.

4. Nutzungsvertragsinhalt

4.1 Die PURE AND WHITE RESOURCES AG wird nicht Vertragspartei des ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem Vermieter des Objekts abgeschlossenen Nutzungsvertrags. Der Inhalt des Nutzungsvertrages umfasst die folgenden in der Buchungsbestätigung aufgeführten Angaben: (i) Bezeichnung des Kunden; (ii) Bezeichnung des Nutzungsobjekts inklusive Anschrift sowie Referenz auf das entsprechende Angebot auf der Website www.luxus-feriendomizile.de, wobei die dort aufgeführte Beschreibung des Mietobjekts integrierender Bestandteil des Mietvertrages wird; (iii) Nutzungs- und Nebenkosten, allfällige Anzahlungen sowie Zahlungsbedingungen und -angaben; und (vi) Dauer des Nutzungsvertrages sowie Datum des Nutzungsbeginns und -endes (i.e. Anreise- und Abreisedatum). Zusätzlich bilden diese AGB, insbesondere die Bestimmungen betreffend die Benutzung des Nutzungsobjekts, die Zahlungsabwicklung sowie das Rücktrittsrecht, ohne weiteres einen integrierenden Bestandteil des Nutzungsvertrages. Der Kunde nimmt hiermit zur Kenntnis, dass die PURE AND WHITE RESOURCES AG die Angaben des Vermieters ausschliesslich in den gesetzlich vorgeschriebenen und zwingenden Fällen offenzulegen hat. Überdies bestätigt der Kunde hiermit, allfällig in Erfahrung gebrachte Angaben von Vermietern, deren Angebote auf der Website www.luxus-feriendomizile.de aufgeführt werden, weiterzugeben und/oder für einen direkten Vertragsabschluss in Umgehung der PURE AND WHITE RESOURCES AG zu gebrauchen oder dies Drittpersonen zu ermöglichen. Der Kunde anerkennt, dass die oben aufgeführten Angaben Bestandteil des Nutzungsvertrages zwischen ihm und dem Vermieter des Objekts werden.

4.2 Der Vermieter des Objekts ist in jedem Fall berechtigt, für die Vertragserfüllung Hilfspersonen beizuziehen oder Vertreter zu benennen. Die Parteien des Nutzungsvertrages anerkennen, dass die PURE AND WHITE RESOURCES AG Inkassobevollmächtigte des Vermieters des Objekts ist, weshalb sämtliche Zahlungen des Kunden gemäss diesen AGB und wie im Nutzungsvertrag festgelegt an die PURE AND WHITE RESOURCES AG zu überweisen sind, sofern für einzelne Zahlungen oder Teilzahlungen nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5. Preise

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise – unabhängig davon, ob enthalten in Zuschriften, Katalogen, Prospekten, Offerten, Buchungsbestätigungen, auf der Website www.luxus-feriendomizile.de etc. – als netto, exklusive Mehrwertsteuer, Mietnebenkosten wie Strom, Wasser etc., Kosten für die Endreinigung sowie weiterer Nebenkosten wie, ohne darauf beschränkt zu sein, Versicherungen, alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle, Bewilligungskosten und/oder Kurtaxen.

5.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gehen sämtliche nicht ausdrücklich in den jeweiligen Preisen inbegriffenen die Kosten zu Lasten des Kunden und der Kunde ist zur vorbehaltlosen Rückerstattung dieser Kosten an die PURE AND WHITE RESOURCES AG verpflichtet, sofern der Vermieter des Objekts oder die PURE AND WHITE RESOURCES AG für den Kunden derartige Kosten beglichen haben.

6. Zusicherung von Eigenschaften

Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung sind, ohne darauf beschränkt zu sein, Zuschriften, Kataloge, Prospekte und die auf der Website www.luxus-feriendomizile.de aufgeführten Nutzungs- und Kaufangebote der PURE AND WHITE RESOURCES AG nicht verbindlich und stellen keinen direkten Antrag zum Vertragsabschluss dar. Angaben in Unterlagen oder Onlineangeboten der PURE AND WHITE RESOURCES AG oder des Vermieters über die Beschaffenheit oder Eigenschaften der aufgeführten Objekte sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind und Vertragsbestandteil werden.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Die Nutzungskosten gemäss Nutzungsvertrag sind vom Kunden vollumfänglich vor Beginn der Nutzungsdauer gemäss den nachfolgenden Bestimmungen zu bezahlen:

7.2 Anzahlung: Die in der Buchungsbestätigung aufgeführte Anzahlung, die je nach Objekt bis zu 50% der gesamten Nutzungskosten beträgt, ist vom Kunden innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt der Buchungsbestätigung an die PURE AND WHITE RESOURCES AG zu überweisen, sofern die Buchungsbestätigung keine abweichende Zahlungsfrist für die Anzahlung vorsieht. Ist in der Buchungsbestätigung keine Anzahlung aufgeführt, so ist der Kunde zur Überweisung einer Anzahlung von 25% der gesamten netto Nutzungskosten gemäss Buchungsbestätigung (i.e. exklusive aller Nebenkosten) innert 5 Tagen ab Erhalt der Buchungsbestätigung an die PURE AND WHITE RESOURCES AG verpflichtet. Die Anzahlung wird in jedem Fall an die gesamten Nutzungskosten angerechnet. In zeitlich dringlichen Fällen, d.h. bei Offertenstellung durch den Kunden kürzer als eine Woche vor dem beabsichtigten Nutzungsbeginn, sind die gesamten Vorkosten unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung an die PURE AND WHITE AG zu überweisen.

7.3 Restzahlung: Sofern in der Buchungsbestätigung keine abweichenden Zahlungsfristen aufgeführt werden oder aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit bereits die gesamten Nutzungskosten überwiesen wurden, ist der Kunde ohne weitere Aufforderung zur Überweisung des Restbetrages an die PURE AND WHITE RESOURCES AG bis spätestens 4 Wochen vor dem Anreisedatum verpflichtet.

7.4 Kaution: Der Vermieter des Objekts kann die Hinterlegung einer Kaution für die Dauer der Nutzung durch den Kunden verlangen. Die Leistung einer derartigen Kaution kann bereits im Nutzungsangebot auf der Website www.luxus-feriendomizile.de aufgeführt werden, wird jedoch spätestens in der Buchungsbestätigung angezeigt. Die Kaution ist vom Kunden, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes aufgeführt, nicht an die PURE AND WHITE RESOURCES AG zu überweisen, sondern vor Ort beim Vermieter zu hinterlegen. Die Regelung der Übergabe, Hinterlegung sowie Rückleistung der Kaution betrifft ausschliesslich das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Vermieter des Objekts, weshalb jegliche Haftung der PURE AND WHITE RESOURCES AG im Zusammenhang mit der Kaution ausdrücklich ausgeschlossen ist. Der Kunde anerkennt, dass allfällige Ansprüche des Vermieters aus dem Nutzungsvertrag oder diesen AGB, wie, ohne darauf beschränkt zu sein, Schäden am Nutzungsobjekt oder sonstige Schadenersatzansprüche, mit der hinterlegten Kaution verrechnet werden können. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

7.5 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen vom Kunden 30 (dreissig) Tage ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren oder dergleichen zu leisten.

7.6 Eine Verrechnung gegenseitiger Forderungen aus diesem oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag ist nur mit schriftlicher Genehmigung der PURE AND WHITE RESOURCES AG möglich.

8. Verpflichtungen des Kunden

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei Nutzungsbeginn das Nutzungsobjekt sorgfältig zu prüfen und allfällig vorhandene oder später auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter des Objekts mitzuteilen. Allfällig nicht dem Vermieter gemeldete und bei sorgfältiger Prüfung entdeckbare Mängel schliessen eine Nutzungskostenreduktion und einen Rücktritt vom Nutzungsvertrag durch den Kunden gemäss diesen AGB aus und können als vom Kunden verursacht betrachtet werden. Bei Vorliegen von Mängeln und allfällig auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde neben der Mitteilungspflicht an den Vermieter verpflichtet, im Sinne seiner Schadensminderungspflicht alles Zumutbare zu unternehmen, um weiteren Schaden zu verhindern.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Nutzungsobjekt sorgfältig und vertragsgemäss zu benutzen und darf insbesondere keine temporären Behausungen wie Zelte oder Wohnwagen auf dem Grundstück des Nutzungsobjekts aufstellen. Die Pflichten des Mieters gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht gelten uneingeschränkt.

8.3 In den Fällen von Pflichtverletzungen durch den Kunden gemäss Art. 9.6, insbesondere bei einer Überbelegung des Nutzungsobjekts, ist der Vermieter sowie die PURE AND WHITE RESOURCES AG neben den in Art. 9.6 vorgesehenen Rechtsbehelfen berechtigt, zusätzlich eine angemessene Erhöhung der gesamten Nutzungskosten vom Kunden zu verlangen.

8.4 Sofern vom Kunden bei der Absendung seiner Nutzungsanfrage angegeben und im Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Vermieter ausdrücklich bestätigt oder nachträglich vom Vermieter schriftlich genehmigt, ist das Mitbringen von Haustieren gestattet.

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, das Nutzungsobjekt bei Nutzungsende dem Vermieter aufgeräumt, besenrein und vertragskonform zu übergeben sowie alle Lebensmittel zu entfernen. Der Nutzungsvertrag kann weitere Anforderungen an die Endabgabe des Nutzungsobjekts vorsehen.

9. Verzug, Vertragsbeendigung und -rücktritt

9.1 Vertragsbeendigung: Der Nutzungsvertrag endet ohne Weiteres mit dem Ablauf der im Nutzungsvertrag vereinbarten Nutzungsdauer oder bei Vorliegen eines Vertragsrücktritts gemäss den nachfolgenden Bestimmungen.

9.2 Zahlungsverzug: Leistet der Kunde die Anzahlung, die Restzahlung der Nutzungskosten oder sonstige Zahlungen nicht rechtzeitig, befindet sich der Kunde auch ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an im Verzug und hat von diesem Zeitpunkt an einen Verzugszins in gleicher Höhe, wie er für ungesicherte Kontokorrentkredite durch Schweizer Banken gefordert wird, jedoch von mindestens 8% (acht) pro Jahr zu entrichten. Die Zahlung der Verzugszinsen befreit den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht, seinen übrigen Vertragspflichten oder seiner Pflicht, Schadenersatz zu leisten. Die PURE AND WHITE RESOURCES AG kann dem Kunden mittels Mahnung eine Nachfrist zur Zahlung ansetzen und ist berechtigt, für jede Mahnung des Kunden eine Mahngebühr von CHF 25.- zu erheben.

9.3 Verzugsfolgen: Solange sich der Kunde mit den ihm obliegenden Zahlungspflichten im Verzug befindet und der Nutzungsvertrag nicht aufgelöst ist, sind die PURE AND WHITE RESOURCES AG sowie der Vermieter des Objekts berechtigt, ihre Leistungen zu verweigern und der Kunde hat keinen Anspruch auf den termingerechten Bezug des Nutzungsobjekts.

9.4 Vertragsrücktritt durch Vermieter: Leistet der Kunde die ihm obliegenden Zahlungen nicht innert der gemäss Art. 9.2 angesetzten Nachfrist, kann die PURE AND WHITE REOSURCES AG in direkter Stellvertretung des Vermieters ohne Weiteres gegenüber dem Kunden den Rücktritt des Vermieters vom Nutzungsvertrag erklären oder aber an der Vertragserfüllung festhalten sowie in beiden Fällen den gesetzlich vorgesehenen Schadenersatz vom Kunden verlangen. Wird infolge Zahlungsverzugs des Kunden der Rücktritt vom Nutzungsvertrag erklärt, ist der Kunde zusätzlich zur Zahlung der Vertragsrücktrittsgebühren gemäss Art. 9.8 an die PURE AND WHITE RESOURCES AG verpflichtet. Allfällig bereits geleistete Anzahlungen des Kunden werden angerechnet.

9.5 Kann das Nutzungsobjekt im Zeitpunkt des vereinbarten Nutzungsbeginns infolge (i) Verkauf des Nutzungsobjekts, (ii) höherer Gewalt oder (iii) anderer nicht durch den Vermieter des Objekts zu vertretenen Gründe vom Kunden nicht bezogen und vertragsgemäss genutzt werden, ist der Vermieter berechtigt, entweder ein alternatives gleichwertiges Nutzungsobjekt zur Verfügung zu stellen oder vom Vertrag ohne Kostenfolge und unter Ausschluss jeglicher Pflicht zur Leistung von Schadenersatz zurückzutreten. Erklärt der Vermieter den Rücktritt vom Nutzungsvertrag aus den vorerwähnten Gründen oder akzeptiert der Kunde das alternativ angebotene Nutzungsobjekt nicht, wird der Nutzungsvertrag ohne weiteres beendet und die Zahlungspflichten des Kunden erlöschen, wobei allfällige vom Kunden bereits geleisteten Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet werden. Im Falle des Verkaufs des Nutzungsobjekts werden allfällige bereits vom Kunden nachweislich bezahlten Transportkosten vom Vermieter erstattet, sofern dafür keine Versicherung des Kunden aufkommt.

9.6 Benutzen der Kunde, seine Mitreisenden oder sonstige Dritte, denen der Kunde Zugang zum Nutzungsobjekt gewährt, das Nutzungsobjekt nicht vertragsgemäss oder werden die nutzungsvertraglichen Sorgfalts- oder Rücksichtsnahmepflichten verletzt, insbesondere durch, ohne darauf beschränkt zu sein, erhebliche Störung der Nachbarn, Sachbeschädigungen, Überbelegung, Verletzung der in diesen AGB aufgeführten Bestimmungen betreffend die Benutzung des Nutzungsobjekts etc., ist der Vermieter berechtigt, nach vorgängiger Mahnung mit kurzer Nachfristansetzung zur Behebung des vertragswidrigen Umstandes und dem unbenutztem Ablauf dieser Nachfrist unverzüglich vom Nutzungsvertrag zurückzutreten. Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch den Kunden kann der Vermieter den Vertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen. In beiden Fällen der Vertragsauflösung nach diesem Absatz hat der Kunde das Nutzungsobjekt unverzüglich zu räumen, wobei seine Pflichten zur Zahlung der gesamten Mietkosten in voller Höhe sowie zur vertragskonformen Endübergabe des Nutzungsobjekts bestehen bleiben. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Kunden bleibt ausdrücklich vorbehalten.

9.7 Vertragsrücktritt durch den Kunden: Der Kunde kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Nutzungsvertrag schriftlich zurücktreten. In dem Fall kann der Kunde Ersatzteilnehmer vorschlagen, die bereit sind, den Nutzungsvertrag mit denselben Konditionen zu übernehmen, d.h. insbesondere mit derselben Nutzungsdauer und Zeitperiode sowie zu den ursprünglichen gesamten Nutzungskosten, wobei der Vermieter die Ersatzteilnehmer aus wichtigen Gründen, insbesondere gemäss Art. 262 OR, ablehnen kann. Werden keine Ersatzteilnehmer vorgeschlagen oder lehnt der Vermieter die Ersatzteilnehmer aus wichtigen Gründen ab, schuldet der Kunde die in Art. 9.8 aufgeführten Vertragsrücktrittsgebühren, wobei allfällige bereits geleistete Zahlungen des Kunden angerechnet werden.

9.8 Vertragsrücktrittsgebühren: Schuldet der Kunde gemäss Art. 9.4. 9.6 oder Art. 9.7 Vertragsrücktrittsgebühren, kann die PURE AND WHITE RESOURCES AG folgende Beträge vom Kunden einfordern, in denen allfällig ersparte Aufwendungen des Vermieters sowie eine eventuell mögliche anderweitige Belegung des Nutzungsobjekts bereits berücksichtigt sind:

– bis 70 Tage vor Nutzungsbeginn: Anzahlungsbetrag;
– bis 30 Tage vor Nutzungsbeginn: 80% der gesamten Nutzungskosten;
– bis 15 Tage vor Nutzungsbeginn: 90% der gesamten Nutzungskosten;
– ab 14 Tagen vor Nutzungsbeginn: 100% der gesamten Nutzungskosten.

9.9 Nimmt der Kunde die ihm zustehenden vertraglichen Leistungen aus Gründen, die weder der Vermieter des Objekts noch die PURE AND WHITE RESOURCES AG zu vertreten haben, wie, ohne darauf beschränkt zu sein, Krankheit, verspätete Anreise etc., nicht oder nicht vollständig in Anspruch, besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Der Kunde wird hierzu auf die Regelung des Vertragsrücktrittes durch den Kunden gemäss Art. 9.7 verwiesen.

10. Mängel am Mietobjekt, sonstige Nichterfüllung- oder Schlechterfüllung

10.1 In allen in diesen AGB nicht ausdrücklich geregelten Fällen der Schlecht- oder Nichterfüllung durch den Vermieter oder bei Mängeln am Nutzungsobjekt hat der Kunde zunächst mit schriftlicher Mitteilung an die PURE AND WHITE RESOURCES AG oder nach Nutzungsbeginn direkt an den Vermieter eine angemessene Nachfrist zur vertragskonformen Leistung bzw. zur Mängelbeseitigung zu setzen. Verstreicht diese Nachfrist infolge Verschuldens des Vermieters unbenützt, kann der Kunde (i) nach Absprache mit dem Vermieter des Objekts eine angemessene Herabsetzung der Nutzungskosten verlangen oder (ii) in den Fällen der verschuldeten Schlecht- oder Nichterfüllung durch den Vermieter oder bei Vorliegen von Mängeln, aufgrund derer die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann, vom Mietvertrag zurücktreten und den Anteil an den bereits geleisteten Zahlungen für nicht in Anspruch genommene Vertragsleistungen zurückfordern sowie für die bereits bezogenen Vertragsleistungen eine angemessene Reduktion der Nutzungskosten verlangen. Im Fall der Vertragsauflösung gemäss Art. 10.1 (ii) ist Art. 9.8 nicht anwendbar und es werden allfällige bereits vom Kunden nachweislich bezahlte Transportkosten, die infolge der Vertragsauflösung nutzlos geworden sind, vom Vermieter erstattet, sofern dafür keine Versicherung des Kunden aufkommt. Die Haftungsbeschränkungen gemäss Art. 11 ff dieser AGB gelten in jedem Fall entsprechend.

10.2 Als Mängel am Nutzungsobjekt gelten einzig Abweichungen des Nutzungsobjekts von ausdrücklich im Nutzungsvertrag zugesicherten Eigenschaften. Insbesondere gelten Schäden am Nutzungsobjekt durch höhere Gewalt, Katastrophen, Verhaltensweisen Dritter und sonstige Umwelteinflüsse wie, ohne darauf beschränkt zu sein, das Vorhandensein von Insekten, Reptilien etc, nicht als Mängel am Nutzungsobjekt. Wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Kunde keine Rechte und Ansprüche ausser den in diesen AGB ausdrücklich genannten und die Haftungsbeschränkung gemäss Art. 11 dieser AGB gelten uneingeschränkt.

11. Haftung

11.1 Alle Ansprüche des Kunden ausser den in diesen AGB oder dem Vertrag zwischen Vermieter und Kunden ausdrücklich genannten, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere irgendwelche nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.

11.2 In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die durch die Dienstleistungen oder Vertragsleistungen des Vermieters des Objekts verursacht wurden, wie insbesondere Nutzungsverluste, Frustrationsschäden sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, insbesondere von Mangelfolgeschäden. Diese Einschränkungen gelten nicht, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, für rechtswidrige Absicht bei kaufrechtlichen Verträgen sowie für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit bei allen anderen Vertragsarten, jedoch gelten sie uneingeschränkt für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.

11.3 Die PURE AND WHITE RESOURCES AG ist in keinerlei Hinsicht verantwortlich für die zwischen dem Kunden und Vermieter des Objekts vereinbarten vertraglichen Leistungen, weshalb jegliche mit dem Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Vermieter in Zusammenhang stehenden Haftungen der PURE AND WHITE RESOURCES AG ausdrücklich ausgeschlossen sind. Eine solidarische Haftung irgendwelcher Art der PURE AND WHITE RESOURCES AG mit dem Vermieter des Objekts besteht nicht. Für die durch Dienstleistungen, Angebote, mangelhafter Beratung und dergleichen oder wegen Verletzung irgendwelcher Nebenpflichten der PURE AND WHITE RESOURCES AG dem Kunden verursachten Schäden gelten die Haftungsbeschränkungen- und Einschränkungen in Art. 11.1, Art. 11.2 und 11.4 analog.

11.4 In sämtlichen Fällen, in denen eine Haftung des Vermieters gemäss diesen AGB oder dem Vertrag zwischen Vermieter und Kunden besteht, sei es aufgrund Schlecht-, Nichterfüllung und/oder Mängelhaftung, gelten hinsichtlich eines eventuellen Schadenersatzanspruches des Kunden und des Ausschlusses weiterer Haftungen die Bestimmungen von Art. 11.1 und 11.2 uneingeschränkt und der Schadenersatzanspruch des Kunden ist begrenzt auf die gesamten vertraglich vereinbarten Mietkosten, maximal und insgesamt jedoch auf CHF 20’000.- (Schweizerfrankenzwanzigtausend).

12. Nutzungsbedingungen und Haftung betreffend www.luxus-feriendomizile.de

12.1 Keine Haftung der PURE AND WHITE RESOURCES AG besteht für die Verfügbarkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf www.luxus-feriendomizile.de aufgeführten Angebote sowie für Folgen von Unterbrüchen, Störungen oder Verzögerungen sowie Fehlern in der Übermittlung von Anfragen durch Kunden. Insbesondere wird jegliche Gewährleistung und Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Website www.luxus-feriendomizile.de oder des Zugangs dazu durch unberechtigte Dritte entstehen, ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gemäss Art. 11 gelten analog.

12.2 Alle auf der Website www.luxus-feriendomizile.de aufgeführten Informationen, Daten, Fotos, Layouts, Quellcodes etc. und alle dazugehörigen Rechte, insbesondere Urheberrechte, sind ausschliessliches Eigentum der PURE AND WHITE RESOURCES AG, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt. Die Kauf- und Nutzungsobjekte selbst stehen nicht im Eigentum der PURE AND WHITE RESOURCES AG. Die vorerwähnten Elemente und angebotenen Informationen sind einzig für den privaten Eigengebrauch im Zusammenhang mit der Abwägung für den Abschluss eines möglichen Nutzungsvertrags frei benutzbar. Der Kunde erklärt sich mit dem Besuch der Website www.luxus-feriendomizile.de ausdrücklich damit einverstanden, die erwähnten Informationen, Fotos etc. ohne vorgängige schriftliche Genehmigung der PURE AND WHITE RESOURCES AG weder zu kopieren, noch zu veröffentlichen noch sonstwie, namentlich im Internet, in irgendeiner Form zu verwenden oder Dritten zugänglich zu machen. Diese Pflicht des Kunden besteht unabhängig von einem allfälligen Abschluss eines Nutzungsvertrages.

13. Rückgriffsrecht

Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner Hilfspersonen Personen verletzt, Sachen Dritter beschädigt oder entstehen andere Schäden und wird aus diesem Grunde die PURE AND WHITE RESOURCES AG oder der Vermieter des Objekts in Anspruch genommen, steht diesen ein Rückgriffsrecht auf den Kunden zu. Der Kunde wird die PURE AND WHITE RESOURCES AG oder den Vermieter des Objekts vollumfänglich schadlos halten, insbesondere auch sämtliche Kosten für vor- und prozessuale Anwalts-kosten gemäss dem anwendbaren Tarif übernehmen.

14. Änderung der AGB

Diese AGB ersetzen alle bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen der PURE AND WHITE RESOURCES AG. Die PURE AND WHITE RESOURCES AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit abzuändern. Für den Kunden sind die abgeänderten AGB nur soweit verbindlich, als die PURE AND WHITE RESOURCES AG dem Kunden die abgeänderten AGB schriftlich angezeigt hat und der Kunde die abgeänderten AGB nicht innert 2 (zwei) Wochen schriftlich ablehnt. Im Ablehnungsfall gelten die bisherigen AGB weiter.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

15.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand aus Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den Verträgen zwischen dem Kunden und dem Vermieter/Eigentümer ist – im Rahmen des gesetzlich zulässigen – sowohl für den Kunden und die PURE AND WHITE RESOURCES AG sowie den Vermieter/Eigentümer des Objekts Zug, Schweiz. Die PURE AND WHITE RESOURCES AG und der Vermieter sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz oder am Ort der belegenen Sache zu belangen.

15.2 Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Die Anwendbarkeit des UN-Abkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.