Steuerlich begünstigt

Pünktlich zum Jahresende steht Millionen von Deutschen neben den Weihnachts-festlichkeiten auch die unliebsame jährliche Steuererklärung ins Haus.

Die Frage, ob und welche Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können, wird ohne die nötigen Informationshilfen schnell zum nervenaufreibenden Papierkleinkrieg am Schreibtisch.

Als steuerlich absetzbar behandelt das Finanzamt z. B. all jene Aufwendungen, die dem Unternehmer bzw. dem privaten Arbeitnehmer zweckdienlich und förderlich für den eigenen beruflichen Karriereweg sind. Ausgaben für Fort- und Weiterbildungen können dann gemeinhin als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Dabei ist es hilfreich alle Belege, erworbenen Zertifikate und eventuell die Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers der Steuererklärung direkt beizulegen. Denn nicht immer zeigt sich der Fiskus so einheitlich kooperativ, gerade wenn nicht eindeutig belegbar ist, welche entstandenen Kosten beruflichen und welche privaten Gründen entsprungen sind.

Das gilt insbesondere für Weiterbildungen an Orten wie z. B. Mallorca, wo andere normalerweise ihren Urlaub verbringen. Bis dato galt hier ein striktes Aufteilungsverbot nach beruflichen Zwecken und privatem Freizeitvergnügen.

Mit einem Beschluss des Bundesfinanzhofes aus dem letzten Jahr, wurde diese Stringenz nun gelockert. Demnach dürfen nun auch private Vergnügungen mit beruflichen Interessen verbunden werden.

De facto können Privatunternehmer und Führungskräfte, die eine Tagung oder ein berufsbedingtes Managerseminar auf Mallorca mit einem anschließenden Kurzaufenthalt auf der Baleareninsel verbinden, ihre Aufwendungen für Flug- oder Fahrtkosten aufteilen und steuerlich absetzen. Zu beachten ist, dass die beruflichen Kostenanteile 15% nicht übersteigen sollten.

Außerdem gilt die Faustregel: Je detaillierter Buch geführt wird über Ausgaben die dem Berufszweck dienen, desto einfacher wird es für eine spätere Anerkennung durchs Finanzamt.

Es ist also durchaus sinnvoll alle Reisebelege zu sammeln und Protokoll zu führen, über Taxifahrten etc., die den berufsbedingten Anteil der Mallorca-Reise plausibel dokumentieren.

Tipp der luxus-feriendomizile.de Redaktion:

Als berufsbedingte Aufwendungen absetzbar sind:

1. Dienstfahrten und Reisenebenkosten (z. B. Fahrtkosten, Parkgebühren)
2. Verpflegungsmehraufwendungen nach den gängigen Auslanssätzen für 3 Monate
3. Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung und Übernachtung

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